Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGBs
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGBs
§1 Allgemeines
§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sind Inhalt eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtsgültigkeit, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind.
§2 Lieferzeit
§2 Lieferzeit
Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Tage der Lieferung. Die Lieferfristen werden im Rahmen des Möglichen eingehalten; aus einer Überschreitung der Lieferfrist kann kein Schadensersatzanspruch abgeleitet werden. Eventuelle Ansprüche beschränken sich auf den bearbeiteten Gegenstand; Folgeschäden belieben unberücksichtigt.
§3 Preise
§3 Preise
Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise unsere Preisliste. Alle Nebenkosten, welche nicht unmittelbar mit der Wäsche zusammenhängen, wie Transport, Zollabnahme Übernahme ab Lager, Freihafen usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers, ansonsten gelten die in unserer Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
§4 Zuschläge
§4 Zuschläge
Die Behandlung von verfärbten Teppichen sowie antiken Einzellstücken erfolgt nach Beurteilung und Preisvereinbarung, Teppiche zwischen 0,5 qm und 1,0 qm werden wie 1,0 qm berechnet, kleinere Teppiche nach Vereinbarung. Für Teppiche über 12 qm und Einzellstücke berechnen wir einen Zuschlag von 20%. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch (schriftlich) des Lieferanten abgeschlossen.
§5 Reklamation und Schadenersatz
§5 Reklamation und Schadenersatz
Wir verpflichten uns zu sach –und fachgerechter Ausführung sowie schonender Behandlung. Die richtige Behandlung der Ware bleibt im Ermessen unserer Fachleute. Sollte sich während der Bearbeitung trotz vorheriger Prüfung ergeben, dass der Auftrag aus irgendwelchen Gründen nicht durchführbar ist, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Falle hat der Auftraggeber nur Anspruch auf kostenlose Rückgabe der Ware in dem jeweiligen Zustand. Reklamationen werden nur beachtet, wenn sie uns binnen 8 Tagen nach Rückgabe oder Aufgabe zum Versand angezeigt werden. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur, wenn der Schaden auf einen vorsätzlichen oder grob- fahrlässigen Verhalten unsererseits oder der von uns hinzugezogenen Erfüllungsgehilfen beruht. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
§6 Haftungsausschuss
§6 Haftungsausschuss
Für Farbechtheit, Haltbarkeit beim Waschen oder Maßänderungen und der weiteren Nachbehandlung der Teppiche wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für den Verlust von Auszeichnungen oder anderen Plomben bei der Behandlung von Teppichen ist ausgeschlossen. Die uns Überlassenen Maßlisten werden bis zu einer Feststellung von Unrichtigkeit zugrunde gelegt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Auftraggeberlisten. Soweit wir, wozu wir nicht verpflichtet sind, eine Versicherung abgeschlossen haben, werden Ersatzansprüche gegen die Versicherung an den Auftraggeber abgetreten. Für Antikwäscheaufträge, bei denen Farbveränderungen oder Farbtönungen erreicht werden sollen, wird keine Haftung übernommen. Weiterhin wird jede Haftung für durch Spannen verursachte Schäden, wie z.B. Löcher, die durch festnageln der Teppiche entstehen können, nicht übernommen. Eine Haftung für Maßänderungen, die im Rahmen einer fachgerechten Bearbeitung auftreten, können wir nicht übernehmen.
§7 Berechnung von Lagergeld
§7 Berechnung von Lagergeld
Bleibt der Auftraggeber nach Anzeige der Fertigstellung mit der Abnahme der Ware länger als 10 Tage im Rückstand, so sind wir, nach Setzen einer Nachfrist von 4 Tagen, berechtigt, die Ware in unserer Aufbewahrungsabteilung zu übernehmen und die Lagerung, die auf Gefahr des Auftraggebers erfolgt, zu den geltenden Tarifen in Rechnung zu stellen.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile Neuwied. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheck Forderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Neuwied. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Neuwied, den 19. Oktober 2020